Plagiat

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Unter einem Plagiat (vom latn. plagium, „Menschenraub“ abgeleitet) wird im Urheberrecht allgemein das bewusste aneignen fremden Geistesguts verstanden. Die weitere Definition ist umstritten. Eine Auffassung setzt für ein Plagiat die Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes voraus. Eine unerlaubte Benutzung liegt vor, wenn ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers unverändert übernommen, umgestaltet oder bearbeitet wird (§ 23 UrhG). Das so veränderte Werk muss dann noch vom Plagiator als sein eigenes ausgegeben werden.

Quellenangabe

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Plagiat aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (Abgerufen: 1. Dezember 2009, 11:38 UTC) und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. Dies ist eine gekürzte Variante des Originalartikels, den vollständigen Artikel findest du unter obigem Link. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, dort kann man den Artikel bearbeiten.