Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle: Unterschied zwischen den Versionen
K Textersetzung - „http://de.wikipedia.org“ durch „https://de.wikipedia.org“ |
K Textersetzung - „. “ durch „. “ |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die '''Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle''' ('''USK''') ist in Deutschland die verantwortliche Stelle für die Altersfreigabe von [[Computerspiel|Computer- und Videospielen]]. | Die '''Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle''' ('''USK''') ist in Deutschland die verantwortliche Stelle für die Altersfreigabe von [[Computerspiel|Computer- und Videospielen]]. | ||
Ihr Träger ist seit 31. Mai 2008 die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH in Berlin, davor war es der Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.& | Ihr Träger ist seit 31. Mai 2008 die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH in Berlin, davor war es der Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e. V. Die USK hat seit ihrer Gründung 1994 über 23.000 Spieletitel auf ihre Kinder- und Jugendtauglichkeit überprüft. | ||
== Kennzeichnungen == | == Kennzeichnungen == | ||
| Zeile 9: | Zeile 9: | ||
* Freigegeben ab 12 Jahren | * Freigegeben ab 12 Jahren | ||
* Freigegeben ab 16 Jahren | * Freigegeben ab 16 Jahren | ||
* Keine Jugendfreigabe, d.& | * Keine Jugendfreigabe, d. h. freigegeben ab 18 Jahren | ||
Die Altersstufen sind in JuSchG § 14 Abs. 2 festgeschrieben. | Die Altersstufen sind in JuSchG § 14 Abs. 2 festgeschrieben. | ||
Version vom 14. Mai 2023, 08:47 Uhr
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist in Deutschland die verantwortliche Stelle für die Altersfreigabe von Computer- und Videospielen.
Ihr Träger ist seit 31. Mai 2008 die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH in Berlin, davor war es der Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e. V. Die USK hat seit ihrer Gründung 1994 über 23.000 Spieletitel auf ihre Kinder- und Jugendtauglichkeit überprüft.
Kennzeichnungen
- Freigegeben ohne Altersbeschränkung
- Freigegeben ab 6 Jahren
- Freigegeben ab 12 Jahren
- Freigegeben ab 16 Jahren
- Keine Jugendfreigabe, d. h. freigegeben ab 18 Jahren
Die Altersstufen sind in JuSchG § 14 Abs. 2 festgeschrieben.
Quellenangabe
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (Abgerufen: 16. Oktober 2009, 10:20 UTC) und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. Dies ist eine gekürzte Variante des Originalartikels, den vollständigen Artikel findest du unter obigem Link. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, dort kann man den Artikel bearbeiten.