Public Domain

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Neben der Bedeutung von Public Domain als Gemeinfreiheit wird dieser Begriff gelegentlich verwendet, um Werke zu bezeichnen, deren Urheber mindestens einer nichtkommerziellen Verbreitung zugestimmt hat. Dies bezieht sich vor allem auf die sogenannte Public-Domain-Software.

In den USA ist Public Domain ein rechtlicher Begriff und bedeutet nicht urheberrechtlich geschützt und/oder den vollständigen Rechtsverzicht des Rechteinhabers. Umgangssprachlich wird der Begriff oft falsch verwendet und bedeutet frei oder gratis verfügbar. Früher waren Werke ohne Copyrightvermerk in den USA nicht geschützt, einige Gerichte sehen dies auch heute noch so. Public Domain entspricht auch der Veröffentlichung ohne (einschränkende) Bedingungen, jedoch ist davon auszugehen, dass ein Werk ohne Copyrighthinweis und Nutzungsbedingungen trotzdem geschützt ist. Werden keine uneingeschränkten Nutzungsrechte eingeräumt, sollte der Begriff Public Domain nicht verwendet werden. Ebenfalls ist zu beachten, dass die Bedeutung englischer Begriffe wie Copyright und Public Domain nicht 1:1 auf die deutschen Begriffe Urheberrecht und Gemeinfreiheit übertragen werden können.

Quellenangabe

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